Jetzt bewerben: Förderung für Bildungs-, Kultur- und Umweltprojekte – Frist für Großprojekte endet am 15. August

Fördermittel für Bildungs-, Kultur- und Umweltprojekte – Frist für Großprojekte endet am 15. August

Gemeinnützige Vereine, Initiativen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen können bei der Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung Fördermittel für Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur und Umwelt beantragen. Je nach Förderbereich unterstützt die Stiftung auch Vorhaben in Sachsen und bundesweit – damit kann der Förderaufruf auch für Projekte in Nordsachsen interessant sein.

Die Stiftung unterscheidet zwischen drei Förderkategorien:

  • Kleinprojekte mit einer Fördersumme bis 3.000 Euro können ganzjährig beantragt werden und werden in einem vereinfachten Verfahren entschieden.
  • Midiprojekte mit einer Fördersumme von 3.001 bis 9.999 Euro können ebenfalls ganzjährig eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa drei Monate.
  • Großprojekte ab 10.000 Euro werden zweimal jährlich durch den Stiftungsvorstand entschieden. Die nächste Antragsfrist endet am 15. August 2026.

Gefördert werden unter anderem Projekte der Bildungsarbeit, kulturelle Vorhaben sowie Umweltprojekte. Im Kulturbereich legt die Stiftung besonderen Wert auf Projekte, die Kinder, Jugendliche und Menschen aller Generationen einbeziehen oder sich mit Themen wie kultureller Bildung, Nachhaltigkeit, Inklusion und Integration befassen. Bildungsprojekte werden bundesweit gefördert, Kulturprojekte ausdrücklich auch im Freistaat Sachsen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Stiftung. Vor der Einreichung sollten die Fördergrundsätze, Hinweise zur Antragstellung und die jeweiligen Antragsfristen beachtet werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung.