Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung – bewerben bis 31.7.2026 u. 31.1.2027

Im Bereich Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Der Einsendeschluss für die 50. Jurysitzung ist der 31. Juli 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Die Jury tagt anschließend im November 2026. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen.

Fördergrundsätze

In der Allgemeinen Projektförderung muss die Antragssumme mindestens 50.000 € betragen. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/themen_foerderschwerpunkte/allgemeine_projektfoerderung.html