Über uns

Da die Bewahrung von Kulturdenkmalen im öffentlichen Interesse liegt und gelegentlich – wenn auch nicht zwangsläufig – mit höheren Kosten einhergeht, können diese von der öffentlichen Hand gefördert werden. Derzeit stehen Eigentümern von Kulturdenkmalen unter anderem folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
 
  • Steuerliche Vergünstigungen gemäß des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen, Ausgaben für Instandsetzungen steuerlich geltend zu machen.
  • Bereitstellung von Zuschüssen zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals. Damit ist insbesondere die teilweise direkte Finanzierung der zusätzlichen Kosten gemeint, die durch den Denkmalschutz entstehen, vor allem bei besonders wertvollen oder stark gefährdeten Kulturdenkmalen.

Wir bieten

  • Beratung und Antragstellung zu Denkmalförderung
  • Beratung zu steuerlichen Vergünstigungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmalen

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Beratung für Denkmalförderung und Eigentümer von Kulturdenkmalen | Landkreis Nordsachsen
Fischerstraße 26
04860 Torgau
Kontakt
Frau Katrin Böhm
Sachbearbeiterin Denkmalschutz, Denkmalförderung / steuerliche Erleichterung
03421 758 31 50
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