Über uns
m Freistaat Sachsen wurde im Jahre 2005 mit der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung (SächsHFKVO) eine Härtefallkommission im Sinne von § 23a des Aufenthaltsgesetzes gebildet. Geert Mackenroth ist in seiner Eigenschaft als Sächsischer Ausländerbeauftragter zum Vorsitzenden der Kommission gewählt.