Förderung von Kinder- und Jugendarbeit | Landkreis Nordsachsen

Über uns

Die Jugendarbeit bedarf der Förderung, um Jugendlichen bedarfsgerechte Angebote im Landkreis bieten zu können und Fachpersonal dementsprechend weiter zu bilden.

Dabei umfasst der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit folgende Aufgaben:

  • Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
  • Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII)
  • Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)

Wir bieten

Demzufolge:

  • beraten und fördern wir in den genannten Bereichen Gemeinden, vereine, Wohlfahrtsverbände und Initiativgruppen.
  • beraten wir Eltern, Kinder und Jugendliche zu jugendrelevanten Themen
  • entwickeln Projekte, helfen und unterstützen bei der Steuerung und dem Management dieser im Landkreis
  • gestalten wir Prozesse um die Qualität der Jugendarbeit dauerhaft zu sichern und zu verbessern
  • bieten wir Seminare und arbeiten in verschiedenen Gremien zusammen. 

Kontakt aufnehmen

Uns ist keine E-Mail-Adresse der Organisation bekannt. Bitte nehmen Sie Kontakt über die Website der Organisation auf. Die Website der Organisation finden Sie unter https://www.landkreis-nordsachsen.de/was-erledige-ich-wo/anliegen/detail/jugendarbeit-foerdern
Standort
Förderung von Kinder- und Jugendarbeit | Landkreis Nordsachsen
Friedrich-Naumann-Promenade 9
04758 Oschatz
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