Wirtschaftliche Jugendhilfe

Über uns

Der Landkreis Nordsachsen unterstützt mit einer eigenen Förderrichtlinie die vielfältige Kinder- und Jugendarbeit sowie Projekte der Familienbildung. Grundlage sind die §§ 11–14 und § 16 des SGB VIII, die eine bedarfsgerechte Angebotslandschaft sicherstellen sollen. Ziel der Förderung ist es, jungen Menschen bis 27 Jahren sowie Familien attraktive Möglichkeiten zur Bildung, Freizeitgestaltung, Teilhabe und Selbstorganisation zu eröffnen.

Besonderes Gewicht liegt auf der außerschulischen Jugendbildungsarbeit, die Kindern und Jugendlichen Räume zur persönlichen Entwicklung, zu sozialem Lernen und zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens bietet. Ebenso werden Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendsozialarbeit und der Familienbildung unterstützt, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und junge Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu fördern.

Gefördert werden können einzelne Projekte, Veranstaltungen, Freizeiten oder Anschaffungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Auch die Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements und von Jugendverbandsarbeit gehört dazu. Damit trägt die Förderung dazu bei, dass es im gesamten Landkreis ein vielfältiges, lebendiges und nachhaltiges Angebot für junge Menschen und Familien gibt.

Wir bieten

  • Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienbildung.
  • Unterstützung von Freizeiten und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre.
  • Beschaffungen und Investitionen: z. B. Anschaffungen für Maßnahmen oder Renovierungsmaterial für Jugendfreizeitstätten.
  • Sachkostenzuschüsse für freie Träger von Kinder- und Jugendfreizeitstätten.
  • Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Familienbildung.
  • Unterstützung von Jugendverbandsarbeit und Jugendinitiativen.
  • Bereitstellung von Antragsformularen, Förderrichtlinien, Teilnehmerlisten und Verwendungsnachweisen.

Wir suchen

  • Projektideen von Vereinen, Jugendgruppen, Verbänden, Initiativen und Kommunen, die Kinder und Jugendliche bzw. Familien im Landkreis erreichen.
  • Kooperationen mit Fachkräften und Einrichtungen, um außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote weiter auszubauen.
  • Engagierte Ehrenamtliche, die sich in Projekten, Freizeiten oder Jugendverbänden einbringen möchten.
  • Innovative Konzepte zur Stärkung von Jugendbeteiligung, Jugendschutz und Familienbildung.
  • Rückmeldungen aus der Praxis, um die Förderrichtlinie passgenau weiterzuentwickeln.

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Ihre Nachricht wird übermittelt an katja.grosser@lra-nordsachsen.de

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Standort
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Friedrich-Naumann-Promenade 9
04758 Oschatz
Kategorien
  • Soziale Dienste
  • Vertretung von Bürger- und Verbraucherinteressen