Projektförderung der Ostdeutsche Sparkassenstiftung

Förderung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden.

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Checkliste zur Antragstellung

Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden.
  • Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege (bis auf Maßnahmen, die unter die Begriffe „Dach und Fach“ fallen und Objekte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden).
  • Ausgeschlossen von einer Förderung sind Reisekosten und Verpflegung.
  • Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert.
  • Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  • Die Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein.
  • Nur Projekte, die nach der Beschlussfassung durch die Gremien beginnen, können gefördert werden.

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Die Förderleitlinien

Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.

Weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen unter: https://ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/foerderung/