Solarstrom im gemeinschaftlichen Wohnprojekt und mit den Nachbar*innen teilen

Beschreibung der Veranstaltung
In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir uns außerdem vertieft mit den Themen „Mieterstrom“ (§ 42a des Energiewirtschaftsgesetzes), „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ (§ 42b EnWG) und „Energy Sharing“ bzw. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (§ 42 c EnWG) befasst. Es geht um die Erzeugung und bestmögliche Nutzung des Solarstroms im eigenen Haus sowie um das demnächst rechtlich mögliche Teilen/Verkaufen der Stromüberschüsse mit den Nachbar*innen.
Neben einem fachlichen Input bietet das Seminar ausreichend Raum für Austausch und Fragen.
Die Anmeldung ist bis Montag, 18. Mai möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Veranstaltung unter
https://www.dezentrale-sachsen.de/veranstaltung/solarstrom/
