„Wir für Sachsen“: Förderung für ehrenamtlich Engagierte 2027 beantragen

Mit dem Programm „Wir für Sachsen“ unterstützt der Freistaat Sachsen auch 2027 ehrenamtliches Engagement mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung. Seit dem 1. September 2026 können Träger von Ehrenamtsprojekten Anträge für das kommende Förderjahr stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2026.

Gefördert werden ehrenamtlich engagierte Menschen, die sich durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat in einem Projekt engagieren. Voraussetzung ist außerdem, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen haben und für denselben Zweck keine andere Förderung erhalten. Eine Förderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die betreffende Person beim Projektträger im gleichen Tätigkeitsbereich hauptamtlich beschäftigt ist.

Antragsberechtigt sind die Träger der Ehrenamtsprojekte, darunter beispielsweise gemeinnützige Vereine und Verbände, Kirchgemeinden, Stiftungen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jede geförderte ehrenamtlich tätige Person können bis zu 40 Euro monatlich beantragt werden.

Das Programm kann für unterschiedliche Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements genutzt werden, insbesondere für Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport. Ziel der Förderung ist es, ehrenamtliches Engagement anzuerkennen, zu stärken und weiterzuentwickeln.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal „Wir für Sachsen“. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist die Bürgerstiftung Dresden.

Förderzeitraum: 2027
Antragszeitraum: 1. September bis 31. Oktober 2026
Förderung: bis zu 40 Euro monatlich je geförderter ehrenamtlich engagierter Person
Voraussetzung: durchschnittlich mindestens 20 Stunden ehrenamtliches Engagement pro Monat

Gerade für Vereine und Initiativen, die regelmäßig auf das Engagement mehrerer Ehrenamtlicher angewiesen sind, lohnt sich daher ein Blick auf die Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen zum Programm „Wir für Sachsen“

Direkt zum Förderportal „Wir für Sachsen“