
Über uns
Die Jugendarbeit bedarf der Förderung um Jugendlichen bedarfsgerechte Angebote im Landkreis bieten zu können und Fachpersonal dem entsprechend weiter zu bilden.
Dabei umfasst der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit folgende Aufgaben:
- Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
- Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII)
- Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)
Wir bieten
Demzufolge:
- beraten und fördern wir in den genannten Bereichen Gemeinden, vereine, Wohlfahrtsverbände und Initiativgruppen.
- beraten wir Eltern, Kinder und Jugendliche zu jugendrelevanten Themen
- entwickeln Projekte, helfen und unterstützen bei der Steuerung und dem Management dieser im Landkreis
- gestalten wir Prozesse um die Qualität der Jugendarbeit dauerhaft zu sichern und zu verbessern
- bieten wir Seminare und arbeiten in verschiedenen Gremien zusammen.
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das Projektteam Weltoffenes Nordsachsen.